Informationen für Ärztinnen, Ärzte, Psychiaterinnen, Psychiater, Kliniken und Fachstellen
Zuweisungen und fachliche Zusammenarbeit
Zuweisungen sind willkommen von Hausärztinnen und Hausärzten, Psychiaterinnen und Psychiatern, Kliniken, Beratungsstellen, Fachstellen sowie weiteren medizinischen oder psychosozialen Institutionen. Ich biete ambulante psychotherapeutische Begleitung für erwachsene Patientinnen und Patienten mit psychischen Belastungen, störungsspezifischen Beschwerden und psychosozialen Krisen an.
Indikationsbereiche
Eine Zuweisung kann insbesondere bei folgenden Anliegen sinnvoll sein:
- Depressive Beschwerden und Erschöpfungszustände
- Angststörungen, Panik und Vermeidungsverhalten
- Zwangsgedanken, Grübeln und Kontrollverhalten
- Emotionale Instabilität und Persönlichkeitsproblematiken
- Belastende Beziehungsmuster und Lebenskrisen
- Selbstwertprobleme, Scham und starke Selbstkritik
- Psychotische Erfahrungen in stabiler ambulanter Situation
- Deliktpräventive Fragestellungen und problematisches Verhalten (bspw. Weisungen oder ambulante deliktpräventive Psychotherapie gemäss Art. 63 StGB)
Im Erstgespräch wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten geklärt, ob eine ambulante psychotherapeutische Behandlung passend ist.
Kontakt
Für Zuweisungen oder fachliche Anfragen können Sie mich per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Anmeldung
Eine Anmeldung kann durch die Patientin oder den Patienten selbst erfolgen. Zuweisende Fachpersonen können ebenfalls Kontakt aufnehmen, sofern die betroffene Person damit einverstanden ist. Für die Anmeldung hilfreich sind kurze Angaben zur aktuellen Symptomatik, zum Behandlungsanlass, zur Dringlichkeit, zu bisherigen Behandlungen und zur gewünschten Fragestellung.
Grundversicherung und ärztliche Anordnung
Für eine Abrechnung über die Grundversicherung ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Diese kann durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt werden. Die Anordnung sollte idealerweise vor Beginn der Behandlung vorliegen. Organisatorische Fragen können im Rahmen des Erstkontakts geklärt werden.
Fachlicher Austausch
Ein fachlicher Austausch mit zuweisenden Personen ist möglich, sofern eine ausdrückliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten vorliegt. Bei Bedarf können Behandlungsauftrag, Verlauf, Indikation oder weiterführende Schritte gemeinsam besprochen werden.
Sprachen
Psychotherapeutische Gespräche sind auf Deutsch und Türkisch möglich. Zuweisungen für Patientinnen und Patienten mit Wunsch nach türkischsprachiger Psychotherapie sind willkommen.
